Lösungen für den Finanzsektor: Die Videoüberwachung wird durch die Vorschriften des Verbandes der Berufsgenossenschaften (BG-Vorschriften) klar geregelt
Dass an die Videoüberwachung von Banken besonders hohe Anforderungen gestellt werden, liegt auf der Hand. Neben der Prävention von Raubüberfällen, Vandalismus und Einbrüchen, die in der Regel nachts oder am Wochenende stattfinden, wenn kein Personal vor Ort ist, gilt es mittlerweile vermehrt auch, Manipulationen an Geldautomaten durch den Einsatz von Videoüberwachungstechnik zu verhindern.
Die Installation einer „optischen Raumüberwachungsanlage“ in Geldinstituten, die Banknoten annehmen und ausgeben, wird durch die Vorschriften des Verbandes der Berufsgenossenschaften (BG-Vorschriften) klar geregelt. Die Vorschriften legen nicht nur fest, dass videoüberwacht werden muss, sondern auch welche Mindestanforderungen an die eingesetzte Technik gestellt werden müssen. Diese Anforderungen können an dieser Stelle nicht im Detail dargestellt werden, sie reichen vom Blickwinkel der Kameras über die Auflösung bis hin zur Dauer der Aufzeichnung. Sämtliche eingesetzte Kameras müssen entsprechend den genannten Vorschriften zertifiziert sein.
Der Außenbereich wird mit hochauflösenden Kameras abgesichert, die alle Gebäudeseiten im Blickfeld haben und durch entsprechende Gehäuse vor Witterungseinflüssen geschützt sind.
Beim Einsatz von Plug & Play Kameras im Bulletgehäuse ist von vornherein einer Sabotage wirksam vorgebeugt, da die verdeckte Kabelführung Manipulationen (z.B. Durchtrennung der Kabel) deutlich erschwert oder sogar unmöglich macht. Aufgrund des sensiblen Einsatzbereiches empfehlen wir den Einsatz von Kameras mit einer hohen Auflösung, möglichst aus dem Megapixel-Bereich, die auch Details noch gestochen scharf darstellen. Zum Management der Videosignale bietet sich die Software Zelaris an, die DGUV zertifiziert ist und bereits von der Commerzbank zur zentralen Überwachung des kompletten Filialnetzes in Frankfurt am Main eingesetzt wird.