Lösungen für den Retail-Bereich: Flächendeckende Überwachung zur Überfall- und Einbruchsprävention sowie zur Beweissicherung von Straftaten
Statistisch gesehen stiehlt jeder deutsche Haushalt jährlich Waren im Wert von 50 Euro. Mit einem Prozent des Kaufpreises müssen sich die ehrlichen Kunden an den Schäden, die durch Ladendiebstahl entstehen, beteiligen. Dabei sind diese Zahlen noch sehr niedrig angesetzt, denn die Dunkelziffer ist hoch. So geht man von rund 30 Millionen Ladendiebstählen aus, die Jahr für Jahr in Deutschland unentdeckt bleiben. Das Spektrum reicht von Gelegenheitsdiebstählen über Beschaffungskriminalität bis hin zu organisierten Bandendiebstählen, die wertmäßig den höchsten Schaden anrichten. Zu den zentralen Aufgaben eines Systems zur Videoüberwachung zählen daher die Überfall- und Einbruchsprävention, die Vorbeugung von Diebstahl- und Betrugsvorfällen sowie die Beweissicherung im Fall von Straftaten.
Der Einbruchsprävention dienen die im Außenbereich angebrachten Kameras mit Tag-/Nachtfunktionalität, die in einem nach IP66 geschützten Gehäuse untergebracht und somit wirksam vor Witterungseinflüssen geschützt sind. Alternativ stehen hier auch Plug & Play Modelle im Bulletgehäuse zur Auswahl, die zusätzlich über integrierte IR-Beleuchtung verfügen und sich somit besonders eignen, wenn nur wenig Umgebungslicht zur Verfügung steht, die Installation externer Scheinwerfer aber zu aufwendig wäre.
Aufgrund der relativ großen Entfernung, die die Kameras abdecken müssen, kommen hier Modelle mit einer sehr hohen bzw. Megapixel-Auflösung zum Einsatz, um auch Vorkommnisse am anderen Ende des Gebäudes gestochen scharf einzufangen.
Die Videosignale der Kameras im Außenbereich werden während der Nacht nur bei detektierter Bewegung aufgezeichnet, um den Speicherbedarf gering zu halten. Auch im Lager erfolgt eine Aufzeichnung nur bei Bewegung oder bei einem Ereignis, wenn z.B. das Lagertor geöffnet wird. Im Innenbereich wird während der Öffnungszeiten permanent aufgezeichnet, um Straftaten oder Betrugsvorfälle zu dokumentieren und bei Bedarf entsprechendes Beweismaterial vorlegen zu können.