Ab dem 01.01.2020 gelten neue Regeln für Deine Kassenführung. Zeit also, etwas an Deiner Kassensoftware zu ändern.
Außerdem benötigst Du für die ebenfalls vorgeschriebene "technische Sicherheitseinrichtung" neue, zertifizierte (Zusatz-)Hardware.
Darum geht es.
Das Finanzamt möchte Schwarzgeld und Steuerhinterziehung zu Leibe rücken. Darum muss Deine Kasse - bzw. Deine Kassensoftware - neue Anforderungen erfüllen. Das tun momentan nur wenige Anbieter.
Zeit also, nicht nur über die KasenSichV nachzudenken, sondern gleich ein besseres Kassensystem anzuschaffen.
Mach es in einem Abwasch.
UPDATE 05.11.2019 - WICHTIGE INFORMATION FÜR ALLE BESTANDS- UND NEUKUNDEN:
Die Wochen bis zum Inkrafttreten der Kassensicherungsverordnung am 01.01.2020 rücken stetig näher.
Wie bereits bekannt, tritt ab dem 01.01.2020 die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt muss in Deutschland jedes Kassensystem über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Die Nichteinhaltung oder das Weiterarbeiten mit einer Kasse ohne technische Sicherheitseinrichtung ist ab dem 01.01.2020 nicht mehr gestattet und mit hohen Strafen verbunden.
Da die Anforderungen an die TSE komplex sind, aktuell keine zertifizierte TSE-Lösung erhältlich ist und der Zeitdruck für den Fachhandel und die Hersteller stetig wächst, wurde am 05.11.2019 die "Nichtbeanstandungsregelung" für Kassen im Bundesfinanzministeriums (BMF) beschlossen.
Diese besagt: "Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen. Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO wird es nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30. September 2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen."
Das Gesetz wird demnach nicht verschoben! Besitzer von Kassensystemen sind verpflichtet die Aufrüstung umgehend durchzuführen und die Voraussetzungen zu erfüllen. Den Herstellern der TSE & der Kassensoftware wird jedoch für eine flächendeckende Versorgung aller Bestands- und Neukunden ein zeitlicher Puffer eingeräumt, in dem alle Kunden mit der TSE-Lösung ausgestattet werden können.
Da die Einrichtung der TSE an Deiner Kasse Zeit in Anspruch nimmt, empfehlen wir Dir, Deine Kasse schnellstmöglich auf die aktuelle Version 5 upzudaten und das GastroSoft TSE-Paket vorzubestellen. Bei Fertigstellung der TSE-Implementierung in unserer Software, werden alle erteilten Aufträge (Vorbestellungen) der Reihe nach abgearbeitet.
Ab dem 01.01.2020 besteht, unabhängig von der Verwendung einer TSE, die Verpflichtung zur Ausgabe von Belegen an jeden Kunden. Bitte weise Deine Mitarbeiter ausdrücklich darauf hin.
Hinweis: Die "Nichtbeanstandungsregelung" ist nicht mit der Übergangsregelung" zu verwechseln. Die Übergangsregelung besagt, dass Kassensysteme, die vor 2017 verkauft worden sind, der GDPdU entsprechen aber bauartbedingt nicht umrüstbar sind, erst bis 31.12.2022 auf die technische Sicherheitseinrichtung umgerüstet werden müssen. Diese Übergangsregelung gilt grundsätzlich NICHT für PC-Kassensysteme.